§ 1 Geltungsbereich, Anwendung der AGB
(1) Die Zen Operator GmbH, Urbanstraße 71, 10967, HRB 264687 B ( nachfolgend "ZenOperator") bietet für kleine und mittelständische Unternehmen eine Software-as-a-Service (SaaS) Internetseite (nachfolgend "Internetplattform”) für die Unterstützung von Unternehmensprozessen und damit verbundene Leistungen. Die Kunden können nach Registrierung über die Internetplattform von ZenOperator angebotene Leistungen gemäß den jeweils gültigen Leistungspaketen abonnieren.
(2) Diese AGB finden auf sämtliche von ZenOperator über diese Internetplattform angebotenen Leistungen Anwendung.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, ZenOperator stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein Angebot von ZenOperator unter Verweis auf eigene abweichende Vertragsbedingungen annimmt und ZenOperator dem nicht widerspricht. Auch wenn ZenOperator auf ein (ggf. elektronisches) Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis in die Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung derartiger Bedingungen des Kunden wird schon jetzt widersprochen.
§ 2 Gegenstand der Leistung, Adressat
(1) Gegenstand der von ZenOperator angebotenen Leistung sind die Funktionalitäten der Internetplattform im Bereich der Unternehmensplanung in ihrer jeweils aktuellen Version; diese können, je nach Version und abonnierten Leistungspaketen z.B. das Auftragsmanagement und die Zeiterfassung umfassen (gemeinsam „vertragsgegenständliche Leistungen“).
(2) Die Datensicherung ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Kunde bleibt für die Sicherung von Daten und Inhalten, die er, seine Mitarbeiter oder sonst für ihn handelnde Dritte auf die Internetplattform hochladen oder dort erstellen (nachfolgend „Kundendaten“), zu jeder Zeit selbst verantwortlich und wird diese selbst und regelmäßig mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns herunterladen und sichern. ZenOperator unterstützt den Kunden, abhängig von den gebuchten Leistungen, durch Datenexport Werkzeuge. Der Kunde wird die Datensicherungen so verwahren, dass ihm ein jederzeitiger Zugriff auf diese möglich ist und er auf diese unabhängig von der Internetplattform zugreifen kann. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet ZenOperator nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(3) Die Leistungen von ZenOperator richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. ZenOperator behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen (z.B. durch Abfrage der Umsatzsteuer-ID).
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstexts
(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Internetplattform („Nutzungsvertrag“) ist die Einrichtung eines Accounts (nachfolgend: “Registrierung”) durch den Kunden. Der Vertrag zwischen dem Kunden und ZenOperator kommt durch die Registrierung über die Internetpräsenzen von ZenOperator zustande. Mit der Registrierung über die Internetplattform sichert der Kunde zu, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und in dieser Eigenschaft die Registrierung auf der Internetplattform durchzuführen. Ein Verstoß gegen vorgenannte Zusicherung berechtigt ZenOperator unbeschadet seiner weiteren Rechte, den Nutzungsvertrag mit dem Kunden fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Der Kunde darf die Registrierung nur durch eine vertretungsberechtigte Person, bzw. ein vertretungsberechtigtes Organ vornehmen. ZenOperator behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages von der Zusendung eines Nachweises über die Vertretungsmacht abhängig zu machen ohne dabei jedoch Prüfpflichten hinsichtlich Identität und Vertretungsberechtigung der für den Kunden handelnden Person zu unterliegen.
(3) Der Registrierungsvorgang erfolgt kundenseitig durch Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars auf der Internetplattform. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit dem Klicken auf den Start-Button gibt der Kunde ein Angebot auf den Nutzungsvertrag gemäß den Bestimmungen dieser AGB ab. Der Nutzungsvertrag kommt durch Annahme dieses Angebotes durch ZenOperator gemäß nachfolgendem Absatz (4) zustande. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Abschluss des Nutzungsvertrages besteht nicht.
(4) Die Vertragsannahme erfolgt mittels gesonderter E-Mail. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen für den Kunden durch ZenOperator erfolgt nicht.
(5) Der Abschluss des Nutzungsvertrages selbst ist für den Kunden kostenfrei. Das Abonnement kostenpflichtiger Leistungspakete erfolgt gesondert gemäß nachfolgendem § 4.
§ 4 Kunden-Account, Abonnement von Leistungspaketen
(1) Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugriff auf die Internetplattform über die Bereitstellung eines Kunden-Accounts. Ein Recht zur Nutzung von Leistungen im Bereich der Unternehmensplanung innerhalb der Funktionalitäten der Internetplattform wird durch den Vertragsabschluss und die Bereitstellung des Kunden-Accounts ausdrücklich noch nicht begründet.
(2) Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, über den Kunden-Account und im Rahmen des bestehenden Nutzungsvertrages derartige Leistungen als Teil der von ZenOperator jeweils angebotenen Leistungspakete (kostenpflichtig) verbindlich zu buchen („Abonnement“). Der Kunde kann dabei aus den jeweiligen Leistungspaketen wählen und kann auch mehrere Leistungspakete abonnieren. Die Leistungspakete enthalten jeweils Informationen zum konkreten Leistungsumfang, zur Laufzeit sowie zu Kosten und Zahlungsfälligkeiten (gemeinsam „Leistungsmerkmale“). Ergänzend zu den Leistungsmerkmalen gelten die Bestimmungen dieser AGB. Bei Widersprüchen gehen die Leistungsmerkmale vor. Ein Anspruch auf die Buchung bestimmter Leistungspakete besteht nicht.
(3) Möchte der Kunde ein Leistungspaket abonnieren, so gibt er ein entsprechendes Angebot ab, indem er auf den Button „abonnieren“ oder „starten“ klickt. Das Abonnement kommt durch Annahme dieses Angebotes durch ZenOperator zustande. Annahme des Angebotes erfolgt mittels gesonderter E-Mail, welche auch die Leistungsmerkmale des Leistungspaketes enthält oder durch die Freischaltung der Abo-Funktionen auf der Internetplattform.
(4) Die Leistungspakete können je Nutzer (User) abgerechnet werden. Der Kunde kann selbst bestimmen, wie viele User er auf der Internetplattform aktivieren möchte. Bei einem Kostenbeitrag je Nutzer, erhöht sich dieser mit jedem auf der Internetplattform aktivierten User.
(5) Die Beendigung von Abonnements (z.B. durch Auslaufen oder Kündigung) führt nicht zur Beendigung dieses Nutzungsvertrages. Eine ordentliche Kündigung von Abonnements bedarf der Textform und ist nur möglich, wenn dies in den Leistungsmerkmalen ausdrücklich vorgesehen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aus Sicht von ZenOperator liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug gerät und auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 2 (zwei) Wochen beträgt, hin nicht den Verzug beendet.
(6) Das Abonnement von Leistungspaketen ist nicht mehr möglich, sobald eine Partei die Kündigung dieses Nutzungsvertrages erklärt hat.
§ 5 Vertragslaufzeit, Beendigung
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er besteht unabhängig von etwaigen Abonnements. Die Beendigung eines oder auch aller laufender Abonnements berührt das Bestehen des Nutzungsvertrages nicht.
(2) Eine ordentliche Kündigung dieses Nutzungsvertrages kann durch beide Parteien jederzeit in Textform ohne Begründung erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 (dreißig) Tage zum Monatsende, jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt der Beendigung des letzten abonnierten Leistungspakets.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund enden auch alle laufenden Abonnements mit Beendigung dieses Nutzungsvertrages. Ein wichtiger Grund aus Sicht von ZenOperator liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
a) mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug befindet und diesen auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 (dreißig) Tage beträgt, hin nicht unverzüglich beendet,
b) der Kunde gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz (2), (3) oder § 10 Absatz (3) verstößt und den Verstoß auf Abmahnung durch ZenOperator hin nicht unverzüglich abstellt oder
c) der Kunde sich entgegen § 3 Absatz (1) nicht in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB registriert hat
§ 6 Preise und Bezahlung
(1) Preise für Leistungspakete richten sich nach den dort genannten Konditionen. Dabei gilt, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt:
a) Preise, die sich auf in einem bestimmten Zeitraum abonnierte Leistungen beziehen, sind jeweils zu Beginn dieses Zeitraumes fällig.
b) Relevant für die Einhaltung von Zahlungszeitpunkten und Fristen ist die Gutschrift des jeweiligen Betrags auf dem von ZenOperator angegebenen Bankkonto.
c) Rechnungen von ZenOperator sind jeweils ohne Abzug binnen 2 (zwei) Wochen zu begleichen.d) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Zahlungsverzug kann ZenOperator unbeschadet seiner weiteren Rechte Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz (2) BGB berechnen. Maßgeblich für die Verzugsberechnung ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem von ZenOperator angegebenen Bankkonto.
§ 7 Verfügbarkeit der Internetplattform, Leistungsort
(1) Die Verfügbarkeit der Internetplattform bestimmt sich wie folgt:
a) ZenOperator wird die notwendigen Wartungsarbeiten an der Internetplattform jeweils in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet zeitweise nicht erreichbar sein. Alternativ können Wartungen auch am Wochenende zwischen 6:00 und 19:00 stattfinden.
b) ZenOperator stellt die Internetplattform mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99% pro Kalenderquartal im Internet zur Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
c) ZenOperator kann den Zugang zu der Internetplattform auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
d) ZenOperator wird den Kunden auf geplante Servicearbeiten, welche die Verfügbarkeit beeinträchtigen und länger als 10 (zehn) Minuten andauern, jeweils mindestens 4 (vier) Stunden im Voraus durch einen Hinweis aufmerksam machen
(2) Übergabepunkt der Leistungen von ZenOperator ist die Schnittstelle zwischen den Servern, auf welchen die Internetplattform gehostet wird, und dem Internet.
§ 8 Änderung von Diensten, Updates
Im Interesse aller Plattformnutzer ist ZenOperator stets bemüht, die Internetplattform zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um so deren Nutzen für seine Kunden fortlaufend zu erhöhen. ZenOperator behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, die Internetplattform während der Vertragslaufzeit weiter zu entwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklungen kann ZenOperator z.B. das Frontend in seinem Erscheinungsbild verändern sowie Funktionalitäten modifizieren, hinzufügen und entfernen sowie Designs, Eingabemasken und weitere Bestandteile von Front- und Backend anpassen (zusammenfassend „Plattformupdates“). Ein kundenseitiger Anspruch auf Plattformupdates besteht ebenso nicht, wie ein Anspruch auf Weiternutzung einer bestimmten Version der Internetplattform. Der Kunde kann aus durchgeführten Plattformupdates keine Ansprüche gegen ZenOperator ableiten, soweit durch Plattformupdates von ihm gebuchte Funktionalitäten nicht entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden und er dadurch im Rahmen der Plattformnutzung keine unzumutbaren Nachteile erleidet.
§ 9 Pflichten bei der Nutzung des Kunden-Accounts
(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung ein sicheres Zugangspasswort zu seinem Kunden-Account zu wählen. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen und numerische Zeichen.
(2) Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem Kunden-Account geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Unberechtigte durch Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen. Werden dem Kunden missbräuchliche Zugriffe auf seine Zugangsdaten oder auf seinen Kunden-Account bekannt oder begründen Tatsachen einen diesbezüglichen Verdacht, so hat er ZenOperator unverzüglich hierüber zu unterrichten.
(3) Der Kunde ist berechtigt, Dritten (nachfolgend „Mitarbeiter“) Mitarbeiterzugänge zu seinem Kunden-Account gemäß den von ihm gebuchten Leistungspaketen anzulegen. Vertragspartner von ZenOperator bleibt dabei einzig der Kunde. Eine vertragliche Beziehung zwischen den Mitarbeitern und ZenOperator wird nicht begründet.
(4) Der Kunde haftet gegenüber ZenOperator für das Verhalten der Mitarbeiter, welchen er die Zugänge zu seinem Kunden-Account einräumt. Verstöße gegen Kundenpflichten aus diesen AGB durch solche Mitarbeiter werden dem Kunden zugerechnet. Er ist ZenOperator gegenüber dafür verantwortlich, dass sich diese Mitarbeiter vertragsgemäß verhalten und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer vertragsgegenständlichen Leistungen nicht gegen diese AGB, Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen werden dem Kunden zugerechnet, der Kunde ist in diesen Fällen der Anspruchsgegner von ZenOperator.
§ 10 Kundendaten, Nutzungsrechte
(1) ZenOperator betreibt die Internetplattform als Technologiedienstleister im Rahmen eines Software-as-a-Service Angebotes. Auf Kundendaten sowie deren Erstellung, Übermittlung und Verwendung wird ZenOperator keinerlei Einfluss nehmen oder diese prüfen und betrachtet derartige Daten und Inhalte somit als fremd.
(2) Um ZenOperator die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen, räumt der Kunde ZenOperator an urheberrechtlich schutzfähigen Kundendaten auf den Zeitraum der Gültigkeit des Nutzungsvertrages sowie eventueller Aufbewahrungspflichten von ZenOperator begrenzt das räumlich unbeschränkte und nicht-ausschließliche Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und zum öffentlichen Zugänglichmachen einschließlich des Rechts zur Unterlizensierung ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ZenOperator erforderlich ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet,
a) nur solche Daten auf die Internetplattform hochzuladen und dort zu erstellen, welche nicht gegen gesetzliche Vorgaben und nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen,
b) sicher zu stellen, dass das Hochladen von Daten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Absatz (2) und die Nutzung der Internetplattform durch ihn nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die Rechte Dritter verstoßen.
(4) Die Internetplattform dient ausdrücklich nicht zur Speicherung und Verwaltung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO. Der Kunde verpflichtet sich, keine derartigen Daten auf der Internetplattform zu speichern oder dort zu verarbeiten. Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Verpflichtung und entstehen ihm Schäden (z.B. durch Datenverlust, Übermittlung, Veränderungen oder Folgen datenschutzrechtswidriger Handlungen), so haftet ZenOperator hierfür nur dann und insoweit, als eine Haftung auch im Falle von Daten, die nicht besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO darstellen, bestanden hätte.
§ 11 Datenschutz
ZenOperator hält sich strikt an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten, die der Kunde erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Kunde verantwortliche Stelle. Soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist, werden die Parteien datenschutzrechtliche Verträge miteinander abschließen. Die diesbezüglichen Dokumente sind auf www.ZenOperator.de hinterlegt. Der Abschluss derartiger Verträge stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Verweigert der Kunde den Abschluss solcher gesetzlich erforderlichen Verträge, ist ZenOperator berechtigt, alle betroffenen Leistungen einzustellen sowie gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen und nach Ablauf einer angemessenen Frist, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Datenschutzrechtliche Fragestellungen sind unmittelbar an info@ZenOperator.com zu richten.
§ 12 Rechte von ZenOperator bei Pflichtverstößen, Freistellung, Sicherung des Plattformbetriebs
(1) ZenOperator ist, unbeschadet seiner weiteren Rechte, berechtigt, den Kunden-Account des Kunden zu sperren, wenn
a) ZenOperator gemäß diesen AGB zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages berechtigt ist,
b) der Kunde sich mit gemäß diesem Nutzungsvertrag (einschließlich etwaig abonnierten Leistungspaketen) fälligen Zahlungen trotz vorheriger Abmahnung um mehr als 30 (dreißig) Tage in Verzug befindet,
c) der Kunde gegen eine oder mehrere seiner Pflichten aus § 9 Absatz (2), (3) oder § 10 Absatz (3) verstößt oder
d) auf den Kunden-Account durch unberechtigte Dritte zugegriffen wird, ohne dass ZenOperator dies zu vertreten hat.
Die Sperrung erfolgt, bis der Grund zur Sperrung nicht mehr vorliegt oder dieser Nutzungsvertrag endet. Der Kunde kann aus der Account-Sperrung gemäß diesem Absatz keine Rechte gegen ZenOperator ableiten.
(2) Der Kunde hat ZenOperator von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß seiner Pflichten aus den §§ 9 und 10 dieser AGB oder seiner datenschutzrechtlicher Pflichten oder auf einer sonstigen vertragswidrigen oder rechtswidrigen Verwendung der von ZenOperator angebotenen Dienste durch den Kunden oder dessen Mitarbeitern beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Dies schließt die Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung von ZenOperator (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) mit ein. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein den Freistellungsanspruch begründender Verstoß droht, ist er verpflichtet, ZenOperator unverzüglich zu unterrichten.
(3) Der Kunde ist zudem verpflichtet, ZenOperator für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche, auch im Hinblick auf eine Freistellung und Verteidigung erforderlich sind.
(4) Über die vorgenannten Ansprüche und Rechte hinausgehende Ansprüche von ZenOperator gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Subunternehmer, Abtretung von Rechten und Pflichten
(1) ZenOperator ist berechtigt, seine Leistungsverpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten und Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte zu übertragen. Gegenüber dem Kunden bleibt ZenOperator dabei für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von ZenOperator zulässig.
§ 14 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch ZenOperator anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von ZenOperator bleibt der Kunde jedoch auch ohne vorstehende Einschränkung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.
§ 15 Allgemeine Haftungsbeschränkung
ZenOperator haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(1) Eine Haftung von ZenOperator besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ZenOperator nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). ZenOperator haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
(2) Die Beschränkung der Haftung von ZenOperator gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) ZenOperator haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
(4) ZenOperator haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, welche ZenOperator nicht zu vertreten hat und die die Nutzung von Funktionen der Internetplattform oder darüber abrufbarer Dienste erschweren oder verhindern.
(5) Soweit die Haftung von ZenOperator ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZenOperator.
§ 16 Änderung dieser AGB
ZenOperator behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Begründung und unter Beachtung des folgenden Verfahrens zu ändern: Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Kenntlichmachung der jeweiligen Änderungen an seine bei der Registrierung angegebene Mailadresse zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der genannten Mail, gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt. ZenOperator wird den Kunden in der Mail, welche die Änderungen enthält, jeweils gesondert auf die Bedeutung der gesetzten Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der Frist, ist ZenOperator berechtigt, diesen Vertrag ordentlich gemäß den Vorgaben des § 5 dieser AGB zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch, alle Erklärungen und die Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Ansprechpartner jeweils die deutsche Sprache beherrschen.
(2) Auf den Nutzungsvertrag und alle zwischen ZenOperator und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien sind, soweit gesetzlich zulässig, die am Sitz von ZenOperator zuständigen Gerichte.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder von zwischen den Parteien getroffenen Verträgen oder Abreden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit der Regelwerke im Übrigen unberührt. Die Parteien werden stattdessen auf die Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen oder undurchführbaren in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise deren Wirkungen am nächsten kommt, hinwirken. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Regelungen als lückenhaft erweisen.